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Erste Periode des Mittelalters.
die Peterskirche. Im Ornate eines römischen Patricius kniete er
nach beendigter Messe am Altare und betete; da trat Leo plötzlich hinzu, setzte ihm die Kaiserkrone auf und salbte ihn feierlich zum Kaiser. Das versammelte Volk aber rief dreimal jubelnd aus: „Heil Karl Augustus, dem von Gott gekrönten, dem großen und Frieden bringenden Kaiser der Römer." So war das abendländischrömische Kaisertum in der Person Karls des Großen erneuert. Die germanischen Völkerschaften waren, zu nationaler Einheit verbunden, in das Erbe der Römer eingetreten. In des Kaisers Händen war eine Macht vereinigt, groß genug zur Wahrung von Recht und Frieden, zur Förderung der Wohlfahrt unter den Völkern des Abendlandes. Die Kirche fand unter der Kaisermacht Schutz und Schirm, um durch Ausbreitung und Befestigung der christlichen Religion den Boden zu bereiten, auf dem eine neue Kultur erblühen konnte. Nach der Anschauung der Zeit war das Ideal des christlichen Gottesstaates verwirklicht, indem der Kaiser das weltliche, der Papst das geistliche Schwert führte und beide in innigem Bunde von Gott mit der höchsten Macht ausgestattet waren.
Karls Ruhm verbreitete sich in die entferntesten Länder. Fremde Könige suchten seine Freundschaft und machten ihm Geschenke. Der Kalif von Bagdad, Harun al Raschid (§. 12), schickte eine Gesandtschaft mit vielen und kostbaren Geschenken an ihn ab, unter denen eine kunstreiche messingene Wasseruhr und ein Schachbrett die meiste Bewunderung erregten. Karl erwiderte dieselben, schickte dem mächtigen Herrscher im Orient spanische Maultiere, deutsche Pferde, friesische Gewänder, große Jagdhunde und bewog den Kalifen, daß er die Christen auf ihren Pilgerfahrten schützte und ihnen das heilige Grab zu Jerusalem überließ.
Karls Staatsverwaltung. Karl suchte dem großen Reiche, das er unter seinem Zepter oereinigte, durch eine geordnete Staats-Verwaltung und weise Gesetzgebung Ruhe und Dauer zu verschaffen. Er selbst stand an der Spitze als unumschränkter Herrscher, jede andere vordem bestehende selbständige Gewalt war unterdrückt, die Herzogswürde abgeschafft worden. Er teilte das Reich in Gaue ein und setzte G augrafen in dieselben, welche in seinem Namen die Gau- oder Landgerichte abzuhalten, den Heerbann auszuheben und im Kriege anzuführen hatten. Die Gaue wurden in Hundertschaften, diese wieder in Zehntschaften abgeteilt und mit Richtern für unbedeutende Angelegenheiten versehen. An den Grenzen wurden größere Gebiete zu einer Mark vereinigt und einem
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Extrahierte Ortsnamen: Karls Karls_Ruhm Bagdad Jerusalem Karls Zehntschaften
§. 15. Karl der Große.
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Markgrafen übergeben, dem die Verteidigung der Grenzen gegen äußere Feinde oblag, weshalb er auch größere Rechte und mehr Macht besaß. Über die befestigten Plätze oder Burgen waren Burggrafen, über die kaiserlichen Pfalzen oder Paläste Psalzgrafen eingesetzt. Alljährlich zogen in Karls Auftrag zwei Sendgrafen, je ein geistlicher und ein weltlicher in jedem Sprengel, durch die einzelnen Landschaften des Reiches, welche die Beamten beaufsichtigten, Beschwerden entgegennahmen, die Rechte des Königs wahrnahmen und die Teile des Reiches in fester Verbindung mit ihm hielten. Auf den großen Reichsversammlungen im Mai und den kleineren im Herbste hatten sie Bericht über ihre Sendung abzustatten. Die Reichsversammlung bestand aus allen weltlichen und geistlichen Großen, den hohen Hofbeamten, den Bischöfen, Äbten, Grafen und dem königlichen Dienstgefolge. Sie versammelte sich meist in Verbindung mit der großen Herrschau des Maifeldes, um über Gesetze zu beraten. Außer dieser Versammlung bediente sich Karl bei der Gesetzgebung noch des Staatsrates, der nur aus den hohen Hofbeamten und den Großen des Reiches zusammengesetzt war. Die Beschlüsse dieser Versammlungen unterlagen der Genehmigung des Kaisers. Wurde diese erteilt, so waren sie zu Gesetzen erhoben und erhielten infolge ihrer Einteilung in Kapitel den Namen Kapitularien. Sie bildeten das erste Gesetzbuch der Deutschen. Daneben wurden die alten Rechtsgebräuche der Sachsen, Friesen und Langobarden ausgezeichnet und in Kraft belassen. Alle Fäden der Verwaltung und Gesetzgebung liefen in Karls Händen zusammen: er war der höchste Richter, er verfügte über alle Streitkräfte des Reiches, er entschied über Krieg und Frieden. Seine Befehle untersiegelte er mit seinem Degenknopf, auf welchem sein Namenszug eingegraben war. Bei der Ausfertigung eines Befehles an einen starrsinnigen Vasallen pflegte er wohl zu sagen: „Hier ist mein Befehl und hier das Schwert,
das Gehorsam schaffen wird."
Die bewaffnete Macht Karls bestand aus dem Heerbann und Dem Gefolge. Den Heerbann bildeten alle Freien, welche mindestens vier Hufen Landes besaßen, dann die von mehreren minder Begüterten gemeinschaftlich Ausgerüsteten und die Hintersassen der Freien. Die Geistlichkeit war vorn Kriegsdienst befreit. Das Gefolge bestand aus den Vasallen und ihren Dienstleuten und machte den eigentlichen Kriegerstand aus. Die häufigen Kriege verminderten die 3^hl der Freien, welche, des Kriegsdienstes müde, ihr Eigentum verkauften, um desselben überhoben zu werden, oder es an ange-
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Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Ottos Aschaffenburg Deutschland Benebiktinerkloster_Ganbersheim Prag Bamberg Europa
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Dritte Periode des Mittelalters.
Auf Richard folgte sein jüngster Bruder Johann ohne Land (1199—1216). Er war ein geistesarmer Fürst, der seinen Beinamen daher führte, daß ihn sein Vater bei der Erbverteilung leer ausgehen ließ. Sein Neffe, Graf Arthur von Bretagne, wurde von ihm besiegt und ins Gefängnis gebracht. Als er dort starb, wurde der König des Mordes bezichtigt, und der französische König Philipp August forderte hierauf Johann als seinen Vasallen vor Gericht nach Paris. Da er nicht erschien, so erklärte er ihn seiner Lehen verlustig und eroberte seine französischen Besitzungen. Mit dem Papst Innocenz Iii. geriet Johann in Streit, weil er die Wahl des Erzbischofs Lang ton von Canterbury nicht anerkennen wollte. Als er Gewalt gegen diesen gebrauchte, belegte ihn der Papst mit dem Bann und sein Land mit dem Int erdikt. Trotz und Widerstand des Königs waren vergeblich. Philipp August von Frankreich wurde vom Papste aufgefordert, den ungehorsamen Fürsten und seine Unterthanen zu züchtigen und England zu erobern. Schon war dieser gerüstet, da beugte sich Johann, der seinen Vasallen nicht traute, vor dem Papste und rettete seine Krone, indem er England und Irland gegen eine jährliche Abgabe von 1000 Mark Silber vom päpstlichen Stuhle 1213 zu Lehen nahm. Diese Demütigung erregte große Unzufriedenheit in dem Volk; dazu kam, daß er gegen Philipp August bei Bo uv in es unterlag. Jetzt wurde unter der Leitung des Erzbischofs Langton ein Bündnis der Geistlichkeit und der weltlichen Vasallen gegen den König geschlossen und dieser 1215 zur Ausstellung des großen Freibriefes (magna charta), der Grundlage der englischen Verfassung, gezwungen. Darin versprach der König für sich und seine Nachkommen allen Eingriffen in die bestehenden Rechte zu entsagen. Die Steuern wurden genau bestimmt, jede außerordentliche Erhebung wurde von der Zustimmung eines aus Abgeordneten des höheren Adels und der Geistlichkeit zusammengesetzten Parlamentes abhängig gemacht, die Freiheit des Handels ausgesprochen und das Gerichtswesen neu geordnet. Ein freier Mann sollte nur von seinesgleichen gerichtet, die Forsten und Wasser freigegeben werden. Um eine Verletzung des Freiheitsbriefes zu verhüten, sollte der König alle ausländischen Beamten und feine fremden Söldner entlassen.
Johann weigerte sich zwar, alle diese Punkte zur Ausführung zu bringen und überfiel den Adel mit Heeresmacht; allein dieser rief den französischen Kronprinzen Ludwig (Viii.) zum König aus; doch noch ehe es zu einer entscheidenden Schlacht kam, starb Johann. Ihm folgte fein Sohn Heinrich Iii. (1216—1272), der die Be-
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Extrahierte Ortsnamen: Paris Frankreich England England Irland
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Vierte Periode des Mittelalters.
von Böhmen, der allein eine ausreichende Macht zu dieser Würde zu haben glaubte und daher selbst auf die Krone gehofft hatte, war der Wahl fern geblieben und spottete jetzt über den armen Grafen, der Herr und Haupt der deutschen Fürsten sein solle.
Rudolf war, als er in seinem 55. Jahre auf den Thron erhoben
wurde, eine stattliche Erscheinung. Der kleine, dünnbehaarte Kopf wurde durch eine hohe Stirn und lebhafte Augen geziert, aus dem blassen Gesichte trat eine große Adlernase hervor, die starke Unterlippe kennzeichnet noch heute die Habsburger.
Er war gerade in einer Fehde mit dem Bischof von Basel
begriffen, dessen Bürger einige von seinen Leuten erschlagen hatten,
und lag mit seinem Kriegsvolke vor der Stadt; da weckte ihn einst in der Nacht sein Schwager Friedrich von Zollern und teilte ihm das Ergebnis der Wahl mit. Als der Bischof von Basel die un-
erwartete Kunde vernahm, rief er bestürzt aus: „Lieber Herr Gott, setze dich fest auf deinen Thron, sonst holt dich der auch herunter!" Die Belagerung von Basel wurde aufgehoben, die Stadt öffnete dem Kaiser die Thore und schenkte ihm 9000 Mark Silber als Beitrag zu den Krönungskosten. Rudolf begab sich hierauf mit einem großen Gefolge nach Aachen, wo ihn der Erzbischof von Köln krönte. Bei dieser feierlichen Handlung bekundete er aufs neue seinen frommen Sinn. Als Rudolf nach der Krönung den Fürsten die Belehnung mit dem Zepter erteilen sollte und dasselbe fehlte, nahm er das
Kruzifix vom Altar, küßte es und sprach: „Dies Zeichen, in welchem die ganze Welt erlöst wurde, kann wohl ein kaiserliches Zepter vertreten!" Die Fürsten küßten das Kreuz und empfingen mit demselben die Belehnung. Festlichkeiten aller Art verherrlichten die Krönung, und Kurfürsten verrichteten die Ehrendienste. Zum erstenmale wurde ein mit Wildpret gefüllter Ochse für das Volk gebraten; 2000 Mark Silber empfing die Volksmenge, und 5 Tage währte das Turnier.
Nach der Krönung schrieb Rudolf an den Papst. Er sagte der Kirche seinen Schutz zu und versprach, sich der Eingriffe in die Angelegenheiten Unteritaliens zu enthalten, worauf ihn der Papst als rechtmäßigen König anerkannte und Alfons von Kastilien zur Verzichtleistung auf den deutschen Thron bewog. Von einem Römerzug sah deshalb Rudolf ab, er begnügte sich mit der Huldigung der Lombarden und richtete seine ganze Kraft auf die Ordnung und Besserung der Verhältnisse in Deutschland. Als er auf feinem Königsritt durch das Land von Bürgern und Bauern allerorten Klagen über Willkür und Wegelagerei, welche Adlige trieben, vernehmen mußte, gab er strenge
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Extrahierte Ortsnamen: Basel Basel Basel Aachen Deutschland
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Vierte Periode des Mittelalters.
Eberhards des Greiners Sohn, den Grafen Ulrich von Württemberg in der Schlacht bei Reutlingen 1377. Karl erlebte kurz vor seinem Tode 1378 noch die Freude, daß sein Sohn Wenzel zu seinem Nachfolger erwählt wurde. Nun schienen Macht und Glanz des luxemburgischen Hauses, wofür er gelebt und gewirkt hatte, dauernd begründet zu sein.
4. Die letzten luxemburgischen Kaiser.
Wenzel 1378 — 1400 war nicht ohne Bildung und zeigte im Anfang seiner Regierung auch die Absicht, den wilden Ausbrüchen des Faustrechts und den in der Kirche entstehenden Spaltungen entgegenzutreten ; aber es fehlte ihm an der nötigen Umsicht und Thatkraft. Da er nicht gleich mit Erfolg durchdringen konnte, zog er ein bequemes Leben den Reichsgeschästen vor, überließ sich dem Müßiggang, wurde jähzornig, grausam und fand nur noch Gefallen an wüstem Jagdleben und zügellosem Treiben. In seiner Umgebung befand sich gewöhnlich eine Koppel großer Jagdhunde, unter deren Bissen sogar seine erste Gemahlin Johanna von Bayern (§. 42, 10) ihr Leben aushauchte.
Brandenburg überließ er seinem geldbedürftigen Bruder Sigismund als Lehen, der die Mark seinem Vetter Jobst von Mähren bis zu dessen Tode 1411 verpfändete. In Süddeutschland wütete während seiner Regierung der große Städtekrieg (1377 — 1388), ohne daß Wenzel thatkräftig für die Beilegung desselben auftrat. Die unter seinem Vater und nach dessen Tode entstandenen einzelnen Städtebündnisse in Schwaben, Franken, am Rh ein und in Hessen schlossen sich nämlich zur Wahrung des Landfriedens und zum Schutze vor dem Raubadek, der vom Wegelagern (vom Stegreif) lebte, zu einem großen, über 70 Städte umfassenden Stä dtebun d zusammen, dem auch die Schweizer Eidgenossenschaft beitrat. Die Folge war, daß die Ritterschaft nun auch Ritterbündnisse, wie den Schlegler-, Löwen-, St. Georgsbund re. bildete. Bald gerieten beide Bündnisse in hartnäckige und grausame Kämpfe miteinander, fodaß Gesetzlosigkeit und Faustrecht die schlimmsten Zustände im Reiche herbeiführten. Als Leopold Iii. von Östreich in der Schweiz die östreichische Herrschaft wieder ausrichten wollte, wurde er von der Eidgenossenschaft bei Sempach 1386 besiegt (§. 35, 2) und fiel mit einem großen Teil der östreichischen Ritterschaft. Der Erfolg der Schweizer trieb auch die freiheitsliebenden
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§. 38, 3. Maximilian I.
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teilgenommen. Als sein Vater starb, begrüßte jedermann den Regierungsantritt des ritterlichen Herrschers mit großen Hoffnungen. Diese gingen freilich nicht alle in Erfüllung, dazu war die Macht zu gering, die dem Kaiser noch geblieben war. Doch gab es während seiner Regierung tüchtige Fürsten im Reich, die dem Kaiser zur Begründung besserer Zustände hilfreich zur Seite standen. Dazu gehörte der treffliche Erzbischof Bert hold von Mainz, der redegewandte Kurfürst Johann Cicero von Brandenburg, der wohlmeinende Kurfürst Friedrich der Weise von Sachsen und der tapfere Graf Eberhard im Barte von Württemberg, der Begründer der Universität Tübingen (1477), dessen Land unter Maximilian zum Herzogtum erhoben wurde.
Als Maximilian 1495 seinen ersten Reichstag zu Worms abhielt, um von den Fürsten Reichshilfe gegen die Türken und die Franzosen in Italien zu fordern, bestimmten die Fürsten den Kaiser zunächst zur Einführung durchgreifender Reformen, welche dem Reiche den Frieden und jedem Unterthan sein Recht sichern sollten. Der Kaiser willigte endlich in dieselben ein, und dadurch wurde die Grundlage zu einer deutschen Reichsverfassung geschaffen. Zunächst gebot Maximilian einen ewigen Landfrieden für das ganze Reich. Dadurch wurde das greuelvolle Fehderecht aufgehoben und jede Selbsthilfe mit der Reichsacht bedroht. Zur Wahrung des Landfriedens und der Reichsrechte fetzte er sodann das Reichskammergericht ein, das alle Streitigkeiten zwischen den Ständen zu schlichten hatte, und ernannte den Grafen Eitel Fritz von Zollern zum ersten Kammerrichter. Das Reichskammergericht hatte anfänglich feinen Sitz in Frankfurt, 1530 kam es nach Speier, zuletzt (1693—1806) war es in Wetzlar. Zu seiner Unterhaltung, wie zur Bildung einer Reichswehr wurde die Erhebung einer ersten Reichssteuer, des sogenannten gemeinen Pfennigs eingeführt. Auf dem Reichstag zu Augsburg 1499 wurde die Reichsverfafsung durch Errichtung eines Reichsregiments mit alljährlichen Reichstagen weiter ausgebildet, wodurch den Reichsständen die geforderte Mitregierung zugestanden wurde und die Streitfragen der Einzelstaaten entschieden werden sollten. Zum Statthalter wurde Friedrich der Weise ernannt.
Seinen Abschluß fand das Verfafsungswerk aus dem Reichstage zu Köln 1512, wo das deutsche Reich in zehn Kreise eingeteilt und jeder Kreis unter einen Obersten mit beigeordneten Räten gestellt wurde, welcher die rechtskräftigen Urteile des Kammergerichts zu vollstrecken und für die Aufrechterhaltung der Ruhe zu sorgen hatte.
Cassians Weltgeschichte. If. 5. Aufl. v. Ph. Beck. 17
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Extrahierte Personennamen: Maximilian_I. Bert Johann_Cicero_von_Brandenburg Johann Friedrich Friedrich Eberhard Maximilian Maximilian Maximilian Maximilian Maximilian Maximilian Fritz_von_Zollern Friedrich Friedrich Cassians Beck
§. 39, 5. Der Norden und Osten.
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selben in der Schlacht bei Tannenberg 1410. Wladislavs Sohn Wladislav Iii. (1434—1444) vereinigte Ungarn wieder mit Polen und fiel im Kampfe gegen die Türken bei Varna. Dessen Sohn Kasimir Iv. (1447—1492) schloß mit dem deutschen Orden den Frieden zu Thorn 1466, der Westpreußen zu einem Besitz, Ostpreußen zu einem Lehn der polnischen Krone machte. Aber trotz dieser Gebietserweiterung blieb Polen in der Kulturentwickelung und Machtentfaltung zurück. Bei jedem Thronwechsel wußte der Adel seine Vorrechte zu mehren und die Königsmacht zu schwächen, von Osten her drängten die Russen (Teil Iii, §. 11, 1), von Süden her die Türken erobernd gegen dasselbe vor.
Ungarn hatte unter Kaiser Heinrich Iii. die deutsche Oberhoheit anerkannt, war aber dann wieder unabhängig geworden. Als mit Andreas Iii. das Haus Arpad (1301) erlosch, wurde Ungarn ein Wahlreich und erhielt einen Urenkel Stephans V., Karl Robert, aus dem Hause 2lnjou von Neapel zum König (1308 —1342). Dessen Sohn Ludwig der Große (1342 bis 1382) erhob Ungarn auf den Gipfel seiner Macht. Er erwarb Polen, eroberte die Walachei, Bulgarien und Dalmatien, verbesserte die Rechtspflege, förderte den Land-und Weinbau (Tokaier) und schützte Bürger und Bauern gegen Druck und Willkür. Durch die Vermählung seiner Tochter Maria mit dem nachmaligen Kaiser Sigismund erhielt Ungarn mit dem deutschen Reich denselben Fürsten. Sigismund vererbte Ungarn seinem Schwiegersohn Albrecht Ii. von Östreich, von dem es an seinen unmündigen Sohn Ladislaus (Posthumus) überging. Für diesen führte der Fürst von Siebenbürgen Hunyadi die vor-mundschaftliche Regierung und verteidigte das Land tapfer gegen die Türken. Nach dem Tode des Ladislaus erhoben die Ungarn den Sohn Hunyads, Matthias Corvinus (1458—1490), auf den Thron. Dieser behauptete sich auf demselben gegen den Kaiser Friedrich Iii., welchen er bis Östreich und Steiermark zurückdrängte, eroberte Mähren, Schlesien und die Lausitz und entriß den Türken die Moldau und Walachei. Er förderte Kultur und Bildung, zog Künstler und Gelehrte in sein Land und errichtete die Universität Ofen. Aber mit seinem Tod verschwand die kurze Blüte Ungarns wieder. Es wurde mit Böhmen vereinigt, die Magnaten beschränkten die königliche Gewalt und rissen die Macht des Landes an sich, von außen drangen die Türken ein. Als der letzte König Ludwig Ii. in der Schlacht bei Mohacz 1526 fiel, kam Ungarn an den mit
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§. 41. Mittelalterliche Einrichtungen und Zustände. 293
und die Gerichte abhielten, hießen Burggrafen, Vögte, Schultheiß e. Die Reichsstädte standen unmittelbar unter dem Reiche und beteiligten sich an den Reichstagen; die Landstädte, welche Fürsten, Bischöfen, Äbten gehorchten, konnten nur auf den Landtagen erscheinen, welche ihre Herren ausschrieben. Von beiden Oberherren, vom Kaiser oder von dem Fürsten, erstanden die Städte teils durch Kauf, teils durch Vertrag oder durch Schenkung allerlei Rechte, die Gerichtsbarkeit, das Münzrecht, das Marktrecht, den Wildbann rc., welche dann von dem städtischen Schöffenrat, an dessen Spitze ein Rats- oder Bürgermeister stand, ausgeübt wurden. Da in der Regel königliche und fürstliche Burgen oder geistliche Stiftungen den Grundstock der städtischen Anlagen bildeten, so machten natürlich auch die königlichen Dienstleute, die Ministerialen, fürstliche und geistliche Vasallen die erste Bürgerschaft aus, und erst später traten mit der Erweiterung der Stadt freie Gutsbesitzer vom Lande, hörige Ackersleute und Handwerker hinzu. Sie besaßen nicht die gleichen Rechte, und lange Zeit herrschte innerhalb der Bürgerschaft ein strenger Unterschied des Standes. Die ersten städtischen Ansiedler, die adligen Ministerialen und Vasallen, zu denen noch später ritterbürtige, die sogenannten Altburger oder Patrizier, gewöhnlich Geschlechter, Stadtjunker oder Glevener geheißen, hinzugetreten waren, besaßen allein politische Rechte. Die zinspflichtigen Gewerb- und Ackerleute, welche bald Schutz- und Spießbürger nach der Waffe, oder Pfahlbürger nach ihrer Wohnung außerhalb der Umpfählung der eigentlichen Stadt genannt wurden, besaßen anfänglich keine solchen Rechte, sondern erwarben sich dieselben erst im Lause der Zeit, als das Zunftwesen sich ausgebildet hatte.
Das Zunftwesen. Die Bürger der Städte einigten sich frühzeitig nach ihrem Berufe zu anerkannten Vereinen, die Kaufleute bildeten Gilden, die Handwerker Zünfte oder Innungen. Die Zünfte standen unter eigenen Vorstehern und hatten das Recht, jeden, welcher im Bereiche der Zunft dasselbe Gewerbe betrieb, auszuschließen, wenn er nicht schon durch Geburt demselben angehörte oder dasselbe nicht ordnungsmäßig erlernt hatte. Die Vorsteher der Zünfte erhielten zum Unterschied von den Meistern, welche die Lehrlinge im Handwerke unterrichteten und aus den Gesellen hervorgingen, den Titel Erzmeister, denen wieder die Zunft ältesten oder Altmänner zur Seite gestellt wurden. Zur Verhandlung gemeinsamer Angelegenheiten wurden bestimmte Versammlungstage festgesetzt
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Vorwort zur 5. Auflage.
Der vorliegende zweite Teil von Cassians Weltgeschichte ist ähnlich wie der dritte Teil in seiner 5. Auflage einer durchgreifenden Neubearbeitung unterzogen worden. Um das Buch als Lehr- und Lesebuch für die heranreifende weibliche Jugend auch fernerhin auf der Höhe des Bedürfnisses zu erhalten, mußten viele Partien eingehender behandelt, andere über die gegebenen Grenzen hinaus erweitert werden. Dabei mußte Nebensächliches fallen und seinen Raum zweckdienlicherem Material überlassen. Die Frauenbilder, die eine Eigentümlichkeit dieses Werkes bilden, blieben im wesentlichen unverändert.
Möge auch dieser Teil in seiner Neubearbeitung der Einführung und Vertiefung der weiblichen Jugend in ein an mannigfaltigen Bildungsstoffen reiches Unterrichtsgebiet förderlich sein.
Köln, im März 1888.
M. Weck.
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